Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gilt derzeit (als Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG) i.d.F. vom 24.07.2002. Die Bundesregierung hat am 16.12.2020 beschlossen, die TA Luft zu ändern. Dazu werden momentan die „beteiligten Kreise“ angehört, insbesondere der Bundesrat. Er wird im Februar 2021 tagen und sich mit dem Entwurf der Neufassung der TA Luft beschäftigen. Die berufsständischen Verbände erheben bereits jetzt gegen die Novellierung der TA Luft schwere Bedenken. Der DBV moniert vor allem, dass die geplante Festschreibung von Minderungszielen für Ammoniak (NH3) die deutsche Landwirtschaft benachteiligen würde. Die nun genannten Minderungsziele seien die höchsten in Europa und gingen über die einschlägige EU-Richtlinie (NEC-Richtlinie) hinaus.
Die wesentlichen Neuregelungen der TA Luft, so wie sie das Bundeskabinett anstrebt, werden sein
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- verbindliche Abluftreinigung für zwangsbelüftete Stallanlagen ab 2.000 Mastplätzen für Schweine, 750 Sauenplätzen und ab 40.000 Plätzen für Geflügel,
- mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten zur Nachrüstung von fünf Jahren,
- die Vorgabe gleichwertiger qualitätsgesicherter Minderungstechnik, die Ammoniakemissionen um mindestens 40 % verringern, für neu errichtete kleinere Ställe,
- mit einer Übergangsfrist für diese kleineren Anlagen bis Ende 2028,
- ein Mindestabstand für neue Ställe von 100 m zur zusammenhängenden Wohnbebauung und von 150 m zu stickstoffempfindlichen Pflanzen und Ökosystemen,
- Einführung einer sog. 3-Phasen-Fütterung für Mastschweine und Masthühner,
- die Einführung von Obergrenzen für Phosphatausscheidungen von Schweinen und Geflügel,
- die Einführung von Regelungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen auf der Grundlage der GIRL,
- die Anhebung der Emissionsminderungsgrenze bei Güllelagerstätten von 80 % auf 90 % (Altanlagen: 85 %).
Der vom BMU verantwortete Entwurf zur Neufassung der TA Luft kann nachgelesen werden unter https://www.bmu.de/gesetz/entwurf-zur-neufassung-der-ersten-allgemeinen-verwaltungsvorschrift-zum-bundes-immissionsschutzgeset/.