Die Bundesnetzagentur hat den Trassenkorridor festgelegt, in dem die SüdLink-Trasse den Freistaat Thüringen queren soll. Damit ist der Freistaat nicht einverstanden. Er hat Klage erhoben, und zwar bei dem in derartigen Verfahren bereits in 1. Instanz zuständigen Bundesverwaltungsgericht. Parallel zu der Klage hat das Bundesland einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, aufgrund deren die Bundesnetzagentur verpflichtet werden soll, auch den Thüringer Vorschlag zur SüdLink-Trassierung in das weitere Planungsverfahren einzubeziehen.