Das BLM plant eine Reform des Weingesetzes und hat dafür „Eckpunkte“ erarbeitet. Grundsätzliches Anliegen ist es, das nationale Weinrecht mit dem EU-Recht weiter zu harmonisieren. In dem Zusammenhang soll das Weinqualitätssystem modifiziert, sollen nämlich die charakteristischen Herkunftsmerkmale stärker aufgefächert werden (z.B. wegen des Hektarertrages, des Mindestalkoholgehalts, der angewandten önologischen Verfahren). Der „Genehmigungsdeckel“ für Neuanpflanzungen auf 0,3 % der vorhandenen Rebfläche soll bis 2023 fortgelten; auch wird – wenn sich in laufenden Gerichtsverfahren nichts anderes ergibt – der Vorwegabzug von 5 ha beibehalten.