Nachbarrecht in Deutschland Teil 3: Öffentlich-rechtliches Nachbarrecht 2008 Joachim Netz
1. Auflage
Joachim Netz
Bd. UR 12/2, 2008, 113 S., kart.,
30,00 EUR + VS, ISBN 978 3 920009 19 3
Das Nachbarrecht ist auch für Juristen eine relativ schwierige und erläuterungsbedürftige Rechtsmaterie, weil sie weit verzweigt im privaten und öffentlichen Recht geregelt ist. Höhere Empfindsamkeit und die ständige Zunahme an Lärmquellen erhöhen bei Menschen den Wunsch nach gründlichen Informationen über seine Abwehrrechte. Dabei zeigt die Praxis, dass Gerichte Urteile fällen, aber Emotionen nicht abbauen können. Die nachbarrechtlichen Gesetze sind eine Art Friedensordnung, die dafür Sorge tragen sollen, dass gerade bei widerstreitenden Interessenlagen jeder zu seinem Recht kommt und trotzdem Rücksicht auf die Belange des anderen genommen wird. So erfreut uns das Musizieren der Nachbarn, das lustige Spielen der Kinder, der schöne Anblick von Bäumen und Sträuchern, eine mit Getreide bestandene landwirtschaftliche Fläche und das Herumtollen von Hunden und Katzen immer wieder. Doch diese Freude schlägt ins Gegenteil um, wenn daraus Lärm, Gestank oder nicht eingehaltene Grenzabstände für Pflanzen werden. Von heut auf morgen kann sich dadurch ein gut nachbarschaftliches in ein kriegsähnliches Verhältnis verwandeln.
Nicht nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen, sondern auch dann, wenn es sich nur um geringfügige Belästigungen handelt, wenden sich die Nachbarn mit ihren Streitigkeiten an die Schiedsleute oder die Gerichte. Doch was ist wesentlich oder unwesentlich, was bedeutet nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis, welche Regelungen stellt uns der Staat mit seinen Gesetzen und Verordnungen als Spielregeln des Lebens zur Verfügung, welche Möglichkeiten habe ich als betroffener Nachbar, mich zur Wehr zu setzen; alles Fragen, die in diesem Buch behandelt werden. Darüber hinaus erfahren die Leserin und der Leser auch etwas über beeinträchtigenden Lärm in all seinen Variationen, Laub in Dachrinnen und Grenzabstände für Pflanzen und vieles mehr. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Nachbarrechtsgesetzes und die nachbarrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts werden behandelt.
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