Im Zuge des Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 wurden insgesamt auch 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung gestellt. Das Programm war ursprünglich bis Ende 2021 befristet, eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen.
Damit sauenhaltende Betriebe nun auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, will das Bundeslandwirtschaftsministerium nun die Antragsfrist verlängern: Betriebe sollen demnach Förderanträge bis zum 30.09.2021 (statt bis zum 15.03.20201) stellen können.
Die Änderung der Förderrichtlinie liegt aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung. Sie wird voraussichtlich Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hintergrund
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt.
Unter folgenden Voraussetzungen können die sauenhaltenden Betriebe einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:
• Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
• Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
• Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
• Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.