Nach Ansicht der EU-Kommission unternimmt Deutschland nicht genug, um seine blütenreichen Wiesen in Natura-2000-Gebieten zu schützen und kommt somit den Anforderungen der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) nicht nach. Die Brüsseler Behörde strebt deshalb nun eine Klage vor dem EuGH an, wie sie am 02.12.2021 bekanntgab. Schon seit Längerem fordert die EU-Kommission, dass Deutschland den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, vor allem der Flachland-Mähwiesen und der Berg-Mähwiesen, verstärkt. Diese beiden Lebensraumtypen befänden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand und Deutschland habe nicht genug unternommen, um einer Verschlechterung dieser Lebensraumtypen entgegenzuwirken, so die Behörde (siehe hierzu auch die News vom 14.12.2020).
Bereits im Februar hatte die EU-Kommission Deutschland aufgrund von Verstößen gegen geltendes Naturschutzrecht verklagt. Damals kritisierte die Behörde unter anderem, dass Deutschland es versäumt habe, eine große Anzahl von Gebieten wie vorgeschrieben als Schutzgebiete auszuweisen (siehe hierzu die News vom 18.02.2021).