Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, Bienen, Schmetterlinge und Labortiere würden zu wenig geschützt, das insoweit bestehende EU-Recht nur unzureichend umgesetzt. Zu dieser Beanstandung vom 25.07.2019 kann die Bundesregierung zwei Monate lang Stellung nehmen; unterbleibt eine Stellungnahme oder fällt sie aus der Sicht der Kommission unbefriedigend aus, droht eine Klage der EU-Kommission vor dem EuGH.
Die Kommission führt in ihrer Beanstandung aus, dass die blütenreichen Wiesen in Deutschland vor allem durch die Landwirtschaft erheblich zurückgedrängt, in einigen Regionen komplett verschwunden seien. Bereits 1992 hätten sich die Mitgliedstaaten allerdings geeinigt, solche Lebensräume besser zu schützen, um die biologische Vielfalt zu sichern. Das überwache die Bundesrepublik nicht ausreichend.
Was die Labortiere angeht, so beanstandet die Kommission zahlreiche Mängel. Inspektionen erfolgten nur unzureichend, seien auch nur unzureichend geregelt. Bestimmte EU-Vorgaben seien erst gar nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Tierversuche seien auf ein Minimum zu begrenzen, Alternativen zu Tierversuchen möglichst zu fördern. Auch das hätten die Mitgliedstaaten bereits 2010 mit dem Ziel der Umsetzung bis 2012 beschlossen.