Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich bislang vor allem durch das Erstreiten von Fahrverboten auf öffentlichen Straßen einen Namen gemacht hatte, hat sich nun die Einhaltung des Nitratgrenzwertes zum Anliegen gemacht. Sie will die Einhaltung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie konkret im Emsgebiet durchsetzen. Deshalb hat sie am 20.11.2019 beim Nds. OVG eine Klage gegen die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingereicht. In der umfangreichen Klageschrift wird den Landesbehörden vorgeworfen, sie hätten in Bezug auf den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers vor hohen Nitratbelastungen versagt. Die DUH will die Aufstellung eines nationalen Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit Ems erstreiten. Dort wiesen nämlich 21 von 40 Grundwasserkörpern einen schlechten chemischen Zustand auf. Dieser sei maßgeblich auf die Überdüngung, die von landwirtschaftlichen Betrieben ausgehe, zurückzuführen. Deshalb müsse das Maßnahmenprogramm auch eine Reduzierung der flächengebundenen Tierhaltung vorsehen. Auf 1 ha LN dürften zukünftig max. zwei Großvieheinheiten gehalten werden. Auch gelte es, den Ökolandbau stärker als bisher zu fördern. Der Geschäftsführer des DUH wird mit den Worten zitiert, die auf intensive Landwirtschaft ausgerichtete Agrarpolitik sei „Wurzel allen Übels“.
Die Landesministerien in Hannover und Düsseldorf haben auf die Klage mit Befremden reagiert. In beiden Bundesländern liefen zahlreiche Maßnahmen an, mit denen die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werde. Vertreter des Berufsstandes kritisieren die Klage des DUH als „völlig unverständlich“ bzw. „absolut sinnfrei“.