Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft-Mitteldeutschland (AbL) hat ein Positionspapier veröffentlicht. Es enthält mit dem Titel „Ackerland in Bauernhand“ einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für dringend notwendige Regulierungen des Bodenmarktes. Das wird am Beispiel der Anteilskäufe (sog. Share-Deals) aufgezeigt. Das Arbeitspapier kann auf der Homepage der AbL in vollem Wortlaut aufgerufen werden. Die AbL beklagt zunehmende Missstände im Bereich der agrarstrukturellen Entwicklung. Immer häufiger würden ganze Betriebe und große Flächen von Investoren übernommen, die an sich „landwirtschaftsfremd“ seien. Das führe nicht nur zu einer Steigerung der Grundstückskaufpreise, sondern ziehe auch die Pachtpreise mit. Teilweise seien Zustände erreicht, in denen auch leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe die Preise nicht erwirtschaften könnten. Welche Missstände Raum griffen, würde ganz besonders deutlich, so die AbL, an dem Verkauf sehr großer landwirtschaftlicher Nutzflächen durch eine Agrarholding an eine ALDI-Familienstiftung, die im Wege der Share-Deals erfolgt sei. Dass daran der ehemalige Präsident des Bauernverbandes Thüringen, u.a. auch Träger des Bundesverdienstkreuzes, mitgewirkt habe, sei besonders beklagenswert. Die Politik, so die AbL, sei bislang mehr oder weniger untätig geblieben. Das müsse nun anders werden. Die AbL fordert insbesondere
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- die sog. Anteilskäufe einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen, und zwar jedenfalls dann, wenn ein Käufer mindestens 25 % der Anteile an einem landwirtschaftlichen Betrieb erwirbt oder durch Hinzukäufe mehr als 25 % der Anteile erlangt,
- wobei Anteilskäufe generell zu unterbinden seien, wenn ein Käufer und/oder seine Verwandten 1. Grades, sein Ehegatte oder Lebenspartner durch den Kauf insgesamt mehr als 500 ha LN zu Eigentum erwirbt und zwischen diesen Personen eine wirtschaftliche Verflechtung besteht,
- dass des Weiteren Verkaufsabsichten mind. drei Monate vor Vertragsabschluss öffentlich bekannt zu geben seien, um allen Interessierten die Möglichkeit zu eröffnen, Angebote zu unterbreiten,
- die Einführung einer Haltefrist von jedenfalls fünf Jahren, damit den Spekulationen im Grundstücksmarkt die Grundlage entzogen werde.