Der Chemiekonzern Bayer ist mit seiner Klage gegen das partielle Verbot von sog. Neonikotinoiden gescheitert. Der EuGH bestätigte am 06.05.21 (C-499/18 P) die Entscheidung des EuG (T-429/13) vom 17.05.2018. Konkret handelt es sich um die von der Bayer-Gruppe hergestellten Mittel Clothianidin und Imidacloprid, deren Verkauf und Verwendung die EU-Kommission 2013, zusammen mit einem Produkt des Herstellers Syngenta, stark eingeschränkt hatte. Im Mai 2018 hatte das EuG mit seiner Entscheidung das Teil-Verbot der Insektizide zum besseren Schutz von Bienen bestätigt. Nach der Niederlage vor dem EuG zog der Bayer-Konzern vor den EuGH, der die Klage nun abgewiesen hat.