Am 27.07.2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf zur Änderung des BJagdG vorgelegt. Ziele der Novelle sind
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- einheitliche Regelungen für Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung,
- bundeseinheitliche Vorgaben für die Zertifizierung von Büchsenmunition unter Berücksichtigung des Gebots der Bleiminimierung,
- Abschaffung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild, wobei den Jagdbehörden die Möglichkeit erhalten bleibt, Mindestabschussquoten festzusetzen,
- Aufhebung des Verbots des Einsatzes von Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild,
- Verbot der Jagdausübung an Wildquerungshilfen (ausgenommen Bewegungsjagden),
- Neufestlegung von Jagdzeiten,
- Anhebung der Pflichtversicherungsgrenzen und des Bußgeldrahmens.