Das brandenburgische Landwirtschaftsministerium hat begonnen, den Entwurf eines „Agrarstrukturgesetzes“ zu erstellen. Der Entwurf zielt auf die Änderung des Landpachtgesetzes, des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Reichssiedlungsgesetzes. Das dortige Landwirtschaftsministerium hält diese Gesetze nicht mehr für zeitgemäß. Es gelte, die Vorschriften an die gewandelten Agrarstrukturen anzupassen. Der Landwirtschaftsminister wird in der Fachpresse dahin zitiert, dass
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- die Wertschöpfungskette möglichst umfassend in Brandenburg selbst ablaufen solle,
- es im Übrigen darum gehe, angestammte Familienbetriebe, aber auch die noch bestehenden Genossenschaften zukunftsfähig zu erhalten.
Der Fokus liegt dabei vor allem darauf, sog. Anteilskäufe (Share-Deals) zu begrenzen. Die Preise für landwirtschaftliche Flächen seien signifikant gestiegen, weil Großinvestoren dabei seien, die Märkte zu dominieren mit der Folge, dass einige wenige Großinvestoren bereits große Teilgebiete des Landes beherrschten. Das sei besonders bedenklich, weil der Pachtanteil der brandenburgischen Betriebe überdurchschnittlich hoch sei; selbst bei den bäuerlichen Familienbetrieben betrage der Pachtanteil im Schnitt 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche; bei den Genossenschaften liege der Pachtanteil noch deutlich höher.
Ein besonderes Problem dürfte sein, die Landesgesetzgebung mit dem Bundesrecht zu verzahnen.