In NRW hatte das Veterinäramt Aachen – sofort vollziehbar – die Tötung von zwei Milchviehherden angeordnet, deren Bestand mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 infiziert war. Das hatte die Billigung der Verwaltungsgerichte, zuletzt auch des OVG NRW (Beschluss vom 27.09.2019, 13 B 1056/19) gefunden. Berufsständische Verbände, unlängst insbesondere der Bauernbund Brandenburg, weisen darauf hin, dass die angeordneten Massentötungen weit überzogene Maßnahmen darstellten. Die Krankheit sei (1) für den Menschen ungefährlich, werde deshalb (2) im europäischen Ausland teilweise auch gar nicht bekämpft. Unabhängig davon gebe es (3) alternative Lösungsmöglichkeiten, die die Betriebe nicht so massiv belasteten. Das gälte insbesondere für die der Tötung ganzer Herden vorzuziehende mehrjährige Quarantäne. Die stattdessen praktizierte sofortige Tötung aller Tiere einschließlich der tragenden Kühe und der Nachzucht treffe die Betriebe existenzbedrohend. Sie sei ihnen nicht zumutbar, im Übrigen auch ethisch angesichts der Alternative „Quarantäne“ nicht vertretbar. Der eingangs genannte Beschluss des OVG NRW wird im Heft 02/2020 der RdL veröffentlicht und von RA Dirk Büge kommentiert.