Die Niedersächsische Landesregierung hat am 23.07.2019 den Entwurf einer Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die VO soll einen Erschwernisausgleich als Ausgleich für Auflagen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung, die sich aus der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der sogenannten FFH (Fauna Flora Habitat)-Richtlinie ergeben können, regeln. Das Ziel dieser Richtlinien ist der Aufbau eines zusammenhängenden Schutzgebietsystems „Natura 2000″ zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Auf Basis der VO sollen die ‚Erschwernisse‘ bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, in dem Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden.
Der finanzielle Ausgleich wird den Bewirtschaftern der Flächen gezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlungen wird an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdtermine und Düngungseinschränkungen, ausgerichtet. Die Punktwerttabelle wurde auf der Grundlage eines Gutachtens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen überarbeitet. Für Flächen, für die ein Erschwernisausgleich gezahlt wird, müssen Landwirte eine ‚Schlagkartei‘ als Nachweis einer ‚wesentlichen Erschwernis‘ führen.
Die Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten.