Der Landtag NRW hat den Landesentwicklungsplan neu beschlossen. Kernpunkte der Änderungen sind
– der Verzicht auf den bisher geltenden 5-ha-Grundsatz (Beschränkung des Wachstums der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf weniger als 5 ha/Tag),
– eine flexibler ausgestaltete Möglichkeit der Gemeinden, kleinere Ortsteile freier zu entwickeln, um so den ländlichen Raum zu stärken und dem Wanderungsdruck in die Städte entgegenzuwirken,
– eine Abstandsvorgabe für Windenergieanlagen und Wohnbebauung (zukünftig grundsätzlich 1.500 m).
In Bayern geht man derweil einen ganz anderen Weg; der dort am 16.07. im Kabinett beschlossene Entwurf des Landesplanungsgesetzes will das 5-ha-Ziel beim Flächenverbrauch festschreiben mit der Vorgabe, dass es spätestens 2030 umgesetzt sein soll.