Das Parlament der EU hat am 27.03.2019 in Straßburg die neue EU-DüngemittelVO abschließend gebilligt. In ihr werden neue Grenzwerte festgelegt, insbesondere ein EU-einheitlicher Kadmiumgrenzwert bei der Verwendung phosphathaltiger organischer und mineralischer Düngemittel vorgegeben. Auswirkungen für die deutschen Landwirte dürfte das nicht haben, denn die Deutsche DüngemittelVO setzt bereits einen niedrigeren Grenzwert fest. Die Bedeutung der neuen EU-DüngemittelVO dürfte deshalb vor allem in der Vereinheitlichung der Standards bei Düngemitteln im gesamten Unionsgebiet liegen.